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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Version März 2024 in Deutsch

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurse und Seminare der Swiss Education Company GmbH (nachfolgend „Swiss Education Company“ genannt) gegenüber ihren Kurs- und Seminarteilnehmern (nachfolgend „Kursteilnehmer“ genannt). Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von Swiss Education Company vorgenommen wurden, werden dem Kursteilnehmer schriftlich oder per E-Mail an die vom Kursteilnehmer angegebene (E-Mail-)Adresse bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kursteilnehmer nicht schriftlich oder per E-Mail innerhalb von 4 Wochen Widerspruch erhebt. Der Kursteilnehmer muss Swiss Education Company sämtliche Änderungen seiner (E-Mail-)Adresse mitteilen. Die Zustellung an nicht mehr aktuelle (E-Mail-)Adressen hindert die Wirksamkeit von Zustellungen nicht, sofern die Änderungen nicht mitgeteilt wurden.

2. Anmeldung
Die Anmeldung für einen Kurs bzw. ein Seminar muss schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular erfolgen. Der Kursteilnehmer erhält das Anmeldeformular per E-Mail oder auf Wunsch per Post. Zusammen mit dem Anmeldeformular wird die Kursausschreibung verschickt, welche integralen Vertragsbestandteil bildet. Das Formular muss handschriftlich unterzeichnet und anschliessend entweder im Original per Post oder als Scan per Mail verschickt werden. Alternativ ist auch eine Anmeldung über die Webseiten von Swiss Education Company möglich, bei welcher die AGB ebenfalls akzeptiert werden müssen. Bei der Anmeldung des Kursteilnehmers (mit schriftlichem Anmeldeformular oder über Webseite) handelt es sich um einen verbindlichen und unwiderruflichen Antrag. Der Kursteilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung, sofern Swiss Education Company die Teilnahme nicht innert fünf Arbeitstagen (Montag bis Freitag; Feiertage des Bundes und des Kantons Zürich massgeblich) ablehnt. Der Vertrag wird (i) mit der Anmeldebestätigung oder (ii) mangels ausdrücklicher Ablehnung innert angemessener Frist für beide Seiten verbindlich.

3. Finanzielle Bestimmungen
Die Bezahlung via Monatsrate ist ab einer Kurslänge von 2 Monaten möglich, nicht aber für kürzere Kurse und Seminare.

Bei der Online-Bezahlung mit Monatsraten mittels Kredit- bzw. Debitorenkarte wird die erste Monatsrate 5 Tage nach dem Datum der Anmeldung fällig. Die weiteren Monatsraten sind jeweils in einem Intervall von 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der ersten Rate fällig. Die Anzahl der Monatsraten wird durch die Dauer des Kurses in Monaten bestimmt.

Bei der Bezahlung mit Monatsraten mittels QR- Rechnung wird die Anzahlung von 20% 5 Tage nach dem Datum der Anmeldung fällig. Der Restbetrag ist in Monatsraten jeweils in einem Intervall von 30 Tagen ab Kursbeginn fällig. Die Anzahl der Monatsraten wird durch die Dauer des Kurses in Monaten -1 Monat bestimmt. (z.B. Kurslänge von 6 Monaten: 1 Anzahlung und 5 Monatsraten).

Im Falle der einmaligen Zahlung besteht ein Anspruch auf einen Skonto-Abzug von 3 %, sofern innerhalb von 5 Tagen seit der Anmeldung bezahlt wird. Die Forderung ist ab dem Tag der Anmeldung fällig. Der Skonto-Abzug muss bei der QR- Rechnung durch den Kursteilnehmer selbstständig vorgenommen werden. Bei einer Zahlung ohne Skonto-Abzug kann der Kursteilnehmer den unterlassenen Abzug innerhalb von 6 Monaten seit Zahlungseingang zurückfordern. Aufgrund der manuellen Zusatzaufwände seitens Swiss Education Company wird in diesem Fall ein Unkostenbeitrag von CHF 25.00 vom zurückzuerstattenden Skonto-Guthaben abgezogen. Es wird kein Unkostenbeitrag verrechnet, sofern der unterlassene Skonto-Abzug in eine Gutschrift umgewandelt wird, die beim Kauf von weiteren Kursen und Produkten innerhalb von 2 Jahren in Abzug gebracht werden kann. Bei Kursen, welche weniger als zwei Monate dauern, sowie bei Produkten/Kits gibt es keine Berechtigung für den Skonto-Abzug.

Der Ausbildungsplatz wird erst nach Eintreffen der Zahlung garantiert, was jedoch den Kursteilnehmer nicht von der Zahlungspflicht des ausstehenden Betrages entbindet.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungspflichten wird ein Verzugszins von 5 % p.a. verrechnet. Ferner wird bei der zweiten und letzten Mahnung ein Unkostenbeitrag von CHF 20.00 verrechnet. Bei Verzug einer Monatsrate um mehr als 30 Tage werden sämtliche Raten mit Zinsen und Kosten sofort zur Zahlung fällig.

Im Kursgeld sind die Theorieunterlagen und das Zertifikat/Diplom sowie die Mehrwertsteuer inbegriffen. Nicht inbegriffen im Kurs/Seminar sind die Schulmaterialien und das persönliche Verbrauchsmaterial/Berufswerkzeug, welches durch die Kursteilnehmer bezahlt werden muss. Für die Wiederholung der Abschlussprüfung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 200.00 verrechnet.

Nach Ablauf der gesetzten Frist in der zweiten Mahnung oder bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen wird die offene Forderung ohne weitere Mitteilung an den Inkasso-Partner der Swiss Education Company abgetreten. Es entstehen Zusatzgebühren, die auf https://fairpay.ch abgerufen werden können und durch den Kursteilnehmer durch die Anmeldung akzeptiert werden.

Für Einzahlungen am Postschalter entstehen Gebühren, welche Swiss Education Company gemäss Verursacherprinzip den Kursteilnehmer weiter belasten kann. Um unnötige Gebühren zu vermeiden, empfiehlt Swiss Education Company ihren Kursteilnehmern deshalb, die Rechnung online oder durch schriftlichen Zahlungsauftrag an ihre Bank bzw. die Post zu begleichen.

Die Verlängerung eines Kurses wird anteilsmässig in Bezug auf das Total des Kursgeldes verrechnet. Die Verlängerung bedarf einer erneuten Anmeldung des Kursteilnehmers.

Für nachträgliche Namensänderungen auf Zertifikaten und Diplomen wird ein Unkostenbeitrag von CHF 150.00 verrechnet.

Eine allfällige Kostenübernahme des Kursgeldes durch Dritte (Arbeitgeber, Versicherung, Arbeitslosenkasse, Gewerkschaft, andere Person etc.) liegt in der alleinigen Verantwortung des Kursteilnehmers. Swiss Education Company empfiehlt deshalb, dies vor der verbindlichen Kursanmeldung zu klären.

Bei einigen Beauty Seminaren muss der Kursteilnehmer zur Gewährleistung der Schulungsziele auch das entsprechende Kit erwerben. Swiss Education Company erwähnt dies in solchen Fällen in der Kursausschreibung auf ihrer Webseite. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Kursteilnehmer unter Vorbehalt einer allfälligen Ablehnung durch Swiss Education Company zum entsprechenden Kauf.

4. Absage und Verschiebung durch Swiss Education Company
Bei einem Mangel an Kursteilnehmern behält sich Swiss Education Company das Recht vor, den Kurs bzw. das Seminar zu verschieben, zusammenzuführen oder ausfallen zu lassen. Swiss Education Company kommuniziert neue Kursdaten und Ausfälle schriftlich an den Kursteilnehmer.

Bei einem Wechsel des Kurstages oder einer Verschiebung des Kurses um mehr als 3 Monate gilt folgende Vereinbarung: Falls das neue Kursdatum dem Kursteilnehmer nicht passt, so kann der Kursteilnehmer innerhalb von 10 Tagen das neue Kursdatum schriftlich ablehnen. In diesem Fall wird der Vertrag vor Kursbeginn per sofort aufgelöst und eine bereits erfolgte Zahlung zurückerstattet. Ansonsten gilt das neue Kursdatum als vom Kursteilnehmer akzeptiert.

Eine analoge Regelung erfolgt auch für Kurse nach Kursbeginn, bei welchen einzelne Module ausfallen, die nicht vor- oder nachgeholt werden können. Zu viel bezahltes Kursgeld wird in diesem Fall pro Rata zurückerstattet.

Bei Ereignissen, welche nicht im Einflussbereich der Swiss Education Company liegen (z.B. behördlich angeordneter Lockdown aufgrund einer Pandemie) wird der Vertrag weitergeführt und die verpassten Lektionen werden nachgeholt, auch wenn der Schulbetrieb während mehreren Wochen ruhen muss.

Für Verschiebungen von Kursen, welche zunächst durch den Kursteilnehmer verschoben wurden, sind die Regelungen nach Ziff. 6 nachstehend anwendbar.

5. Kündigung durch Swiss Education Company
Swiss Education Company hat das Recht zur fristlosen Auflösung des Aus- bzw. Weiterbildungsvertrages aus wichtigen Gründen. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer mit der Bezahlung des Kursgeldes (sowohl bei Raten- als auch bei Einmalzahlung) mehr als 30 Tage in Verzug ist. Dies entbindet den Kursteilnehmer aber nicht von der Bezahlung des Kursgeldes für erbrachte Kurse oder für Kurse, für die kein Nachfolgeteilnehmer gefunden werden kann und/oder bereits Dispositionen getroffen wurden.

6. Kündigung, Verschiebung oder Wechsel durch den Kursteilnehmer
Der Aus- bzw. Weiterbildungsvertrag kann jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist der Kursteilnehmer zum Ersatze des der Swiss Education Company verursachten Schadens verpflichtet. Beim vorliegenden Aus- bzw. Weiterbildungsvertrag gilt ein Widerruf bzw. eine Kündigung auf Grund bereits getroffener Dispositionen als unzeitig, wenn er mitten im Semester oder kurz vor Unterrichtsbeginn, d.h. bis 4 Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Weiterbildung, erfolgt; ausser der Kursteilnehmer kann nachweisen, dass die Swiss Education Company dazu begründeten Anlass gegeben hat. Für den Fall eines Widerrufs bzw. einer Kündigung zur Unzeit wird nachfolgende Konventionalstrafe vereinbart: Bei einer Kündigung / einem Widerruf bis 4 Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Weiterbildung muss 30 % des Kursgeldes bezahlt werden. Bei einer Kündigung / einem Widerruf von weniger als 4 Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Weiterbildung muss 100% des Kursgeldes bezahlt werden.

Bei Verschiebungen bis 4 Wochen vor Beginn der geplanten Aus- bzw. Weiterbildung muss eine Anzahlung im Sinne einer Konventionalstrafe von 30% fristgerecht bezahlt werden, welche dann für die später stattfindende Aus- bzw. Weiterbildung zur Hälfte angerechnet wird. Bei Verschiebungen von weniger als 4 Wochen vor Beginn der geplanten Aus- bzw. Weiterbildung wird eine Entschädigung im Sinne einer Konventionalstrafe von 30% des Kursgeldes fällig, welche innert 10 Tagen zu bezahlen ist und nicht für die später stattfindende Aus- bzw. Weiterbildung angerechnet wird. Verschiebungen nach Beginn der geplanten Aus- bzw. Weiterbildung sind nicht möglich, es muss in jedem Fall 100% des Kursgeldes bezahlt werden.

Eine Verschiebung des Kurses ist für maximal zwei Jahre ab Beginn der geplanten Aus- bzw. Weiterbildung möglich. Danach kommen rückwirkend auf den Zeitpunkt des Antrages für die Kursverschiebung die vertraglichen Bestimmungen über die Kündigung zur Anwendung (inkl. der Anwendung des Verzugszinses von 5 % p.a.). Bei Verschiebungen, welche bis 4 Wochen vor Beginn der ursprünglich geplanten Aus- bzw. Weiterbildung vorgenommen wurden, verfällt folglich nach Ablauf von zwei Jahren der Anspruch auf eine hälftige Anrechnung der entrichteten Anzahlung von 30% im Sinne der Konventionalstrafe. Bei Verschiebungen, welche weniger als 4 Wochen vor Beginn der ursprünglich geplanten Aus- bzw. Weiterbildung vorgenommen wurden, sind nach Ablauf von zwei Jahren die restlichen 70% des Kursgeldes inkl. Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt des Antrages der Kursverschiebung geschuldet, welche innert 10 Tagen zu bezahlen sind.

Swiss Education Company hat bei einer Kursverschiebung vor Kursbeginn durch den Kursteilnehmer zwei Jahre Zeit einen Ersatzkurs anzubieten, zumal einige Kurse aufgrund der kleinen Nachfrage aus wirtschaftlichen Gründen nur unregelmässig angeboten werden. Bei einem Ersatzkurs mehr als 3 Monate nach dem ursprünglichen Kurs, kann der Kursteilnehmer innerhalb von 10 Tagen das neue Kursdatum schriftlich ablehnen. In diesem Fall wird der Vertrag per sofort aufgelöst, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung der angezahlten Konventionalstrafe von 30% besteht. Erfolgt innerhalb der 10 Tagen keine Rückmeldung durch den Kursteilnehmer, gilt das neue Kursdatum als vom Kursteilnehmer akzeptiert.

Falls innerhalb der Zweijahresfrist kein Ersatzkurs angeboten wird, so wird obige Konventionalstrafe nach Abzug einer Entschädigung für Umtriebskosten von CHF 200 zurückerstattet.

Kein Anspruch für einen Ersatzkurs und die Rückerstattung der Konventionalstrafe besteht bei Kursverschiebungen durch den Kursteilnehmer nach Kursbeginn.

Ein Wechsel des Kurses nach Beginn der geplanten Aus- bzw. Weiterbildung ist nur möglich, wenn es sich um den gleichen Kurs handelt und dieser bereits am Laufen ist (zum Beispiel an einem anderen Wochentag). Für den Wechsel des Kurses wird ein Unkostenbeitrag von CHF 200.00 fällig, welcher innert 10 Tagen seit der Bestätigung des Wechsels zu bezahlen ist. Die Zahlungsfrist des Kursgeldes bleibt beim Wechsel unverändert.

Bei mehrsemestrigen Kursen (bspw. Coiffeur-Kurs) ist das Kursgeld des Semesters und nicht die gesamten Aus- bzw. Weiterbildungskosten über alle Semester massgebend.

Kündigungen und Verschiebungen müssen schriftlich und per Einschreiben erfolgen. Für alle vertraglichen Anpassungen aus Kündigungen und Verschiebungen wird zwingend eine schriftliche Stellungnahme einer zeichnungsberechtigten Person von Swiss Education Company benötigt. Anderweitige Absprachen mit nicht zeichnungsberechtigten Mitarbeitern betreffend vertragliche Anpassung sind damit nichtig.


7. Vertragsverlängerung bei mehrsemestrigen Kursen bzw. Seminaren

Bei mehrsemestrigen Kursen bzw. Seminaren wird der Vertrag automatisch und stillschweigend für das nachfolgende Semester verlängert, ausser der Kursteilnehmer kündigt spätestens einen Monat vor Beginn des neuen Semesters schriftlich per Einschreiben. Nicht anwendbar ist diese Kündigungsklausel, wenn keine automatische Vertragsverlängerung erfolgt und der Kurs nicht in einzelnen Semestern ausgeschrieben und buchbar ist. Aktuell (Stand 5. März 2024) ist lediglich die Coiffeur-Ausbildung in einzelnen Semestern buchbar.

Swiss Education Company garantiert für die weiteren Semester die gleichen Konditionen, sofern die gesamte Ausbildung ohne Unterbruch durchlaufen wird.

8. Pflichten von Swiss Education Company
Swiss Education Company vermittelt den Kursteilnehmern die Inhalte, welche in der Kurs- bzw. Seminarausschreibung aufgeführt sind. Die Ausbildungen finden in den Räumlichkeiten von Swiss Education Company statt.

Swiss Education Company verpflichtet sich zur Durchführung des Kurses bzw. Seminars gemäss der Kurs- bzw. Seminar-Ausschreibung im Internet. Die Kurszeiten sind aus den Kursausschreibungen ersichtlich. Falls kurzfristig eine Lehrkraft ausfällt, so ist Swiss Education Company bemüht, einen geeigneten Ersatz zu suchen. Falls ein solcher aber kurzfristig nicht gefunden werden kann, so werden die ausgefallenen Stunden in Absprache mit den Kursteilnehmern vor- oder nachgeholt.

Die Kurse werden in verschiedenen Sprachen angeboten. Das aktuelle Angebot findet sich auf den Webseiten der Swiss Education Company, welche einen integralen Vertragsbestandteil bilden. Die Kursunterlagen und theoretischen Lektionen sind in der gewünschten Sprache verfügbar. Die praktischen Übungen finden teilweise in gemischten sprachlichen Gruppen statt, was den Austausch mit anderen Kulturen ermöglicht. Die Korrespondenz durch die Schulleitung und Kursadministration erfolgt für den Kursstandort in Zürich in Deutsch und für den Kursstandort in Lausanne in Französisch.

Swiss Education Company hat jederzeit das Recht, die Kurs- bzw. Seminarinhalte anzupassen (z.B. Aufnahme neuer Techniken aufgrund veränderter Marktgegebenheiten) sowie die Reihenfolge der Lernziele und -inhalte anzupassen.

Swiss Education Company verpflichtet sich, sämtliche Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit (z.B. Maskenpflicht) stets einzuhalten und durchzusetzen.

Am Kursstandort in Zürich bietet Swiss Education Company auf Verlangen einen Parkplatz für CHF 15.00 pro Tag bzw. CHF 7.50 pro halben Tag an. Aufgrund des begrenzen Parkplatzangebotes empfiehlt sich eine vorzeitige Reservierung; ein Parkplatz wird nicht garantiert.

9. Pflichten des Kursteilnehmers
Der Kursteilnehmer obliegt pünktliches und regelmässiges Erscheinen und Teilnahme an der Ausbildung. Bei mehr als 20 % Absenzen behält sich Swiss Education Company das Recht vor, den Kursteilnehmer nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen zu lassen. In solchen Fällen besteht aber die Möglichkeit, die verpassten Lektionen kostenpflichtig nachzuholen.

Fehlen auf Grund von Krankheit, Ferien oder beruflichen Gründen entbindet den Kursteilnehmer nicht von der Vertragserfüllung. In diesen Fällen bemühen sich die Parteien, eine gemeinsame Lösung zu finden. Bei Fehlzeiten von mehr als 10 Tagen aufgrund von Krankheit oder Unfall und bei Vorliegen eines Arztzeugnisses werden die verpassten Lektionen nachgeholt. Der Anspruch auf Nachholung besteht höchstens für zwei Jahre und nur bei fortlaufender Einsendung des Arztzeugnisses. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes aufgrund von Fehlzeiten. Rückdatierte Arztzeugnisse werden bis maximal 7 Tage akzeptiert.

Im Praxisunterricht darf bei Beauty-Kursen und -Seminaren keine Strassenkleidung getragen werden; es muss eine adäquate Berufskleidung (weisse Arbeitskleidung bzw. Schürze für Coiffeur-Fachschule) gemäss den Anweisungen der Schulleitung benutzt werden. Für die Strassenkleidung stellt Swiss Education Company geeignete Garderobenschränke zur Verfügung.

Der Kursteilnehmer verpflichtet sich zur Sorgfalt im Umgang mit Einrichtungen, Geräten und Räumen sowie einem sparsamen und vernünftigen Einsatz der zur Verfügung gestellten Produkte und Materialien. Die Kursteilnehmer werden von der Schulleitung unterrichtet, wie sie mit den zur Verfügung gestellten Materialen umzugehen haben.

Der Kursteilnehmer schliesst eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Swiss Education Company haftet nicht für Verluste und Diebstahl in ihren Räumen sowie für allfällige weitere Schäden der Kursteilnehmer. Adressänderungen inkl. Namensänderungen sind der Swiss Education Company umgehend zu melden. Sind Postzustellungen oder Mitteilungen infolge fehlerhafter oder falscher Adresse nicht möglich, wird jede Verantwortung abgelehnt. Ferner wird auch der Abschluss einer Annullierungsversicherung für Veranstaltungen wie Kurse, Seminare und Fortbildungen empfohlen.

Die Kursteilnehmer befolgen im Sinne eines geordneten Schulbetriebes auch die mündlichen Anweisungen der Fachlehrer und der Schulleitung. Nach jeder Benützung der Räume sind diese nach Anweisung der Fachlehrer oder der Schulleitung aufzuräumen und zu reinigen.

10. Modelle
Die Behandlung von Modell-Kunden ist für Beauty-Kurse und -Seminare obligatorisch, da der praktische Teil integraler Bestandteil der Aus- bzw. Weiterbildung ist. Ausserdem müssen die Kursteilnehmer bis zur praktischen Abschlussprüfung in der Lage sein, speditiv und genau zu arbeiten, was eine regelmässige Teilnahme an den praktischen Übungen erforderlich macht.

Die Modelle werden im Normalfall durch Swiss Education Company organisiert. Der Kursteilnehmer hat aber die Möglichkeit, selbst ein Modell mitzubringen. Für die praktischen Prüfungen inkl. praktischen Abschlussarbeiten (z.B. Modeschau im Rahmen der Modedesign Ausbildung) müssen die Modelle durch den Kursteilnehmer gemäss den Vorgaben des Prüfungsreglements organisiert werden.

Das Entgelt für die stark vergünstigen Beauty-Dienstleistungen an den Modellen steht Swiss Education Company zu und dient primär der Deckung der variablen Kosten für Inserate, Online-Kampagnen, Strom, Verbrauch von Beauty-Produkten etc. Die Preise für die Dienstleistungen an Beauty-Modellen sind auf der Webseite von Hair & Beauty Studio (https://hair-and-beauty-studio.ch) publiziert und für alle internen und externen Kunden anwendbar. Kein Entgelt ist aber erforderlich, wenn sich ein Kursteilnehmer in seiner eigenen Klasse als Modell zur Verfügung stellt. Bei Modellen, welche die Kursteilnehmer selbst mitbringen, werden lediglich CHF 20 pro Farbtube für Coiffeur-Dienstleistungen in Rechnung gestellt.

11. Schulfreie Tage
An den offiziellen Feiertagen der Stadt Zürich (relevant für Kurse in Zürich) bzw. der Stadt Lausanne (relevant für Kurse in Lausanne) sowie am Ostersamstag ist der Schulbetrieb eingestellt. Ferner ruht der Schulbetrieb während den Sommerferien für 2 Wochen und während Weihnachten/Neujahr für 2 Wochen. Swiss Education Company veröffentlicht die schulfreien Tage auf ihrer Webseite.

12. Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen
Der Kursteilnehmer erklärt sich mit der Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen einverstanden, welche während des Kurses, an Prüfungen und an Modeschauen der Swiss Education Company entstehen. Swiss Education Company besitzt die Rechte an den Fotos und Videoaufnahmen und kann diese u.a. für Werbezwecke und Promotionen verwenden bzw. in einer Online-Galerie veröffentlichen. Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung kann der Kursteilnehmer keine Rechte (z. B. Entgelt) ableiten. Diese Einverständniserklärung ist gegenüber der Swiss Education Company und deren Fotografen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Im Falle des Widerrufs wird Swiss Education Company die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernen.

13. Datenschutz

Der Kursteilnehmer erklärt sich mit der erforderlichen Bearbeitung seiner Personendaten durch Swiss Education Company im Rahmen der Aus- bzw. Weiterbildung einverstanden. Swiss Education Company hält die Datenbearbeitungsgrundsätze ein, sorgt für angemessene Datensicherheit und gewährt auf Verlangen Informations- und/oder Auskunftsrechte.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Bei Widersprüchen zwischen den unterschiedlichen Sprachfassungen der vorliegenden AGB gilt die deutsche Version als massgebend. Im Weiteren sind die Anmeldeformulare/Verträge mit den AGB jederzeit auf den Webseiten von Swiss Education Company in Deutsch und in der gewählten Kurssprache abrufbar.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zürich. Es ist schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anwendbar.

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